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Ergänzende Ordnung für DYAS Regatten

 

Der DSV hat die uns betreffenden Ordnungen -Ranglistenordnung und Meisterschaftsordnung- zum Jahreswechsel erneuert. Aus den bisherigen „Ordnungsvorschriften“ sind nun die „Ordnungen für Regatten“ geworden. Diese bieten den Klassenvereinigungen mehr Mitbestimmung und erfordern daher Ergänzungen dieser Ordnung durch die DYAS Klassenvereinigung. Diese Regelungen gelten ab sofort und sollen Ende der Saison 2024 im Herbst überprüft werden. Eure Anmerkungen dazu sind willkommen, bitte richtet diese an den Vorstand der KV. 

 

Mit der Zielsetzung der Sicherstellung der Meisterschaftswürdigkeit der DYAS, haben wir insbesondere die Neuregelung der Mindestteilnehmerzahl an einer Regatta auf 8 Boote gesenkt. Mit dieser Festlegung besteht die Möglichkeit, eine Regatta als Rangliste mit 8 startenden DYAS durchzuführen. Wir haben auch die Möglichkeit flexibler RF. Heißt, wenn in einer Regatta mindestens 8 Teams an den Start gehen -mindestens in einer Wettfahrt gleichzeitig starten-, wird das als Rangliste gewertet, nach unserer selbst gegebenen Regel mit RF 1,0. Bei 10 und mehr in mindestens einer Wettfahrt startenden DYAS gelten die im Vorfeld im Rahmen der Herbsttagung festgelegten Ranglistenfaktoren. Neu sind auch 1-Tagesranglistenregatten, die wir in unseren Regattakalender aufgenommen haben. 

 

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